Wissenswertes zum Thema Entrümpelungen

Wir dürfen entrümpeln!

Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass die Entsorgung von Abfällen ordnungsgemäß durchgeführt wird und der von ihm Beauftragte über die dafür notwendigen Voraussetzungen und die erforderliche Zuverlässigkeit verfügt.

 

Für das Sammeln und Transportieren von Sperrmüll, Elektrogeräten und Schadstoffen ist eine behördliche Bestätigung notwendig.

 

Wir verfügen über eine Genehmigung.

 

Unsere Mitbewerber auch? Jeder seriöse Mitbewerber muss Ihnen eine Kopie zur Verfügung stellen.

Checkliste für Entrümpelung

Teilen Sie uns genau mit, was entsorgt werden darf. Können Deckenlampen, Markisen, Gardinenleisten oder Alibert auch entsorgt werden? Werden die medizinischen Hilfsmittel wie Pflegebett, Rollator und Badewannenlifter vom Sanitätshaus abgeholt oder sollen diese mit entsorgt werden? Gehören zum Haus oder zur Wohnung noch ein Speicher, Keller oder Garage?

 

Für uns ist es ideal, wenn seitens des Auftraggebers nicht bereits alles verpackt wird. Denn schnell können aus Unwissenheit Gegenstände zum Sperrmüll zugeordnet werden, die nach Vorschriften des Abfallgesetzes nicht hinein dürfen. So müssen verpackte Kisten von uns immer kontrolliert und auf Schadstoffe untersucht werden.

 

Wir rechnen Ihnen verwertbare Gegenstände an. Gegenstände die nicht verwertet werden können, aber noch brauchbar sind, werden nach vorheriger Abstimmung an wohltätige Organisationen gespendet.